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Leben in Italien · A2 · Dokumente

Als EU-Bürger in Italien anmelden: was das Meldeamt verlangt

von Alessio · Lehrer für Italienisch als Fremdsprache, ITALS-Master für den Italienischunterricht im Ausland (Universität Ca’ Foscari, Venedig) und Master in Didaktik des Italienischen als Zweitsprache (Universität Giustino Fortunato, Benevent)

Als Bürger eines EU-Landes brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Was Sie brauchen, ist die Anmeldung im Melderegister der Gemeinde – die iscrizione anagrafica – sobald Sie länger als drei Monate bleiben.

Was Sie hier finden

Kurz gesagt. Die ersten drei Monate genügt ein gültiger Ausweis. Danach melden Sie sich beim comune an und weisen nach, dass Sie arbeiten, studieren oder über ausreichende Mittel plus Krankenversicherung verfügen.

Ohne residenza gibt es keinen Hausarzt, keinen italienischen Ausweis und keine steuerlichen Vorteile. Sie ist der Schlüssel zu allem anderen.

Die Schritte der Reihe nach

  1. Unterlagen sammeln
    Arbeitsvertrag oder Lohnzettel; oder Immatrikulation; oder Mittelnachweis und Krankenversicherung. Dazu ein registrierter Mietvertrag oder eine Gastgebererklärung.
  2. Zum Meldeamt gehen
    Beantragen Sie die iscrizione anagrafica im Einwohnermeldeamt (anagrafe).
  3. Die Kontrolle abwarten
    Ein Beamter der Stadtpolizei kommt vorbei und prüft, ob Sie tatsächlich dort wohnen. Name am Klingelschild und am Briefkasten, sonst scheitert die Kontrolle.
  4. Bescheinigung holen
    Nach der Eintragung können Sie die attestazione di regolare soggiorno verlangen – der Nachweis, dass Ihr Aufenthalt geregelt ist.
  5. Nach fünf Jahren
    Nach fünf Jahren ununterbrochenem legalem Aufenthalt können Sie das soggiorno permanente beantragen, das diese Bedingungen nicht mehr verlangt.

Ein Haus zu kaufen ist keine Anmeldung. Der häufigste Irrtum in dieser Gruppe: Immobilieneigentum in Italien gibt Ihnen keine residenza, und ohne residenza bleiben Hausarzt, Steuervorteile beim Erstwohnsitz und die italienische Identitätskarte außen vor. Umgekehrt ist die Anmeldung keine Formalie ohne Folgen: Wer die residenza nach Italien verlegt, verschiebt damit in der Regel auch den steuerlichen Wohnsitz. Klären Sie das vorher mit einer Steuerberatung in beiden Ländern – nicht nachträglich.

Der gelbe Umschlag der italienischen Post für den Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, in der Hand gehalten
Der gelbe Umschlag: Sie holen ihn ab und geben ihn bei der Post auf.

Wörter, die Sie brauchen werden

ItalienischWas es bedeutet
l’iscrizione anagraficaim Meldeamtdie Anmeldung im Einwohnerregister
la residenzaim MeldeamtIhr amtlich gemeldeter Wohnsitz
l’anagrafeim Rathausdas Einwohnermeldeamt
l’attestazionestellt der comune ausBescheinigung über den geregelten Aufenthalt
la carta d’identitànach der Anmeldungder italienische Personalausweis
l’autocertificazioneauf dem FormularErklärung an Eides statt, ersetzt viele Bescheinigungen
il vigilekommt zur KontrolleBeamter der Stadtpolizei
il domicilioauf dem Formulardie Anschrift, an die die Post geht

Probieren Sie es gleich aus

Ergänzen Sie mit den Wörtern aus der Tabelle

  1. Ho chiesto la in comune.
  2. Ho fatto l’ anagrafica appena arrivato.
  3. Il comune mi ha dato l’ di regolare soggiorno.
  4. Il è passato a controllare l’indirizzo.
  5. Dopo la residenza ho chiesto la carta d’.
  6. Ho firmato un’ invece del certificato.

Der Krankenversicherungsnachweis: hier scheitern die meisten Anträge

Wenn Sie arbeiten, erledigt sich die Frage von selbst: mit dem Arbeitsvertrag sind Sie automatisch beim italienischen Gesundheitsdienst pflichtversichert. Wenn Sie nicht arbeiten, verlangt die Gemeinde einen eigenen Nachweis, und drei Wege sind möglich. Die europäische Krankenversicherungskarte Ihres Landes wird nur für begrenzte Zeiträume akzeptiert – sie ist für Besuche gedacht, nicht fürs Hierleben. Eine private Krankenversicherung mit Deckung in Italien wird anerkannt. Oder Sie melden sich freiwillig beim italienischen Gesundheitsdienst an, gegen einen Jahresbeitrag. Für Rentner mit deutscher oder österreichischer Rente gibt es den einfachsten Weg: das Formular S1 bei der heimischen Krankenkasse beantragen, in Italien bei der ASL einreichen – dann sind Sie hier voll versorgt, auf Kosten der Kasse im Herkunftsland, und bekommen einen Hausarzt.

Wenn Sie kein EU-Bürger sind

Dann gilt ein völlig anderer Weg: die Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno), die sechzig Tage vor Ablauf erneuert wird, mit dem gelben Umschlag bei der Post und einem Termin bei der questura. Diese Seite beschreibt ihn nicht im Detail – die englische Fassung tut es. Ein dritter Fall, der oft übersehen wird: Sind Sie Familienangehöriger eines EU-Bürgers, aber selbst nicht aus der EU, gilt weder das eine noch das andere – dann gibt es die carta di soggiorno per familiare, und die ist kostenlos.

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Häufige Fragen

Ich bin Deutscher. Brauche ich eine Aufenthaltserlaubnis?
Nein. Aufenthaltserlaubnisse gelten für Nicht-EU-Bürger. Sie brauchen die iscrizione anagrafica im Rathaus, sobald Sie länger als drei Monate bleiben.
Ich habe ein Haus in Italien gekauft. Reicht das für die residenza?
Nein. Eigentum und Meldung sind zwei verschiedene Dinge. Die residenza wird beantragt und vor Ort überprüft.
Ich bin Rentner. Wie bekomme ich einen Hausarzt?
Über das Formular S1 Ihrer Krankenkasse: Sie reichen es bei der ASL ein und werden beim italienischen Gesundheitsdienst eingeschrieben, zulasten Ihrer Kasse.