Leben in Italien · A2 · Dokumente
von Alessio · Lehrer für Italienisch als Fremdsprache, ITALS-Master für den Italienischunterricht im Ausland (Universität Ca’ Foscari, Venedig) und Master in Didaktik des Italienischen als Zweitsprache (Universität Giustino Fortunato, Benevent)
Als Bürger eines EU-Landes brauchen Sie keine Aufenthaltserlaubnis. Was Sie brauchen, ist die Anmeldung im Melderegister der Gemeinde – die iscrizione anagrafica – sobald Sie länger als drei Monate bleiben.
Was Sie hier finden
Kurz gesagt. Die ersten drei Monate genügt ein gültiger Ausweis. Danach melden Sie sich beim comune an und weisen nach, dass Sie arbeiten, studieren oder über ausreichende Mittel plus Krankenversicherung verfügen.
Ohne residenza gibt es keinen Hausarzt, keinen italienischen Ausweis und keine steuerlichen Vorteile. Sie ist der Schlüssel zu allem anderen.
Ein Haus zu kaufen ist keine Anmeldung. Der häufigste Irrtum in dieser Gruppe: Immobilieneigentum in Italien gibt Ihnen keine residenza, und ohne residenza bleiben Hausarzt, Steuervorteile beim Erstwohnsitz und die italienische Identitätskarte außen vor. Umgekehrt ist die Anmeldung keine Formalie ohne Folgen: Wer die residenza nach Italien verlegt, verschiebt damit in der Regel auch den steuerlichen Wohnsitz. Klären Sie das vorher mit einer Steuerberatung in beiden Ländern – nicht nachträglich.

| Italienisch | Was es bedeutet |
|---|---|
| l’iscrizione anagraficaim Meldeamt | die Anmeldung im Einwohnerregister |
| la residenzaim Meldeamt | Ihr amtlich gemeldeter Wohnsitz |
| l’anagrafeim Rathaus | das Einwohnermeldeamt |
| l’attestazionestellt der comune aus | Bescheinigung über den geregelten Aufenthalt |
| la carta d’identitànach der Anmeldung | der italienische Personalausweis |
| l’autocertificazioneauf dem Formular | Erklärung an Eides statt, ersetzt viele Bescheinigungen |
| il vigilekommt zur Kontrolle | Beamter der Stadtpolizei |
| il domicilioauf dem Formular | die Anschrift, an die die Post geht |
Ergänzen Sie mit den Wörtern aus der Tabelle
Wenn Sie arbeiten, erledigt sich die Frage von selbst: mit dem Arbeitsvertrag sind Sie automatisch beim italienischen Gesundheitsdienst pflichtversichert. Wenn Sie nicht arbeiten, verlangt die Gemeinde einen eigenen Nachweis, und drei Wege sind möglich. Die europäische Krankenversicherungskarte Ihres Landes wird nur für begrenzte Zeiträume akzeptiert – sie ist für Besuche gedacht, nicht fürs Hierleben. Eine private Krankenversicherung mit Deckung in Italien wird anerkannt. Oder Sie melden sich freiwillig beim italienischen Gesundheitsdienst an, gegen einen Jahresbeitrag. Für Rentner mit deutscher oder österreichischer Rente gibt es den einfachsten Weg: das Formular S1 bei der heimischen Krankenkasse beantragen, in Italien bei der ASL einreichen – dann sind Sie hier voll versorgt, auf Kosten der Kasse im Herkunftsland, und bekommen einen Hausarzt.
Dann gilt ein völlig anderer Weg: die Aufenthaltserlaubnis (permesso di soggiorno), die sechzig Tage vor Ablauf erneuert wird, mit dem gelben Umschlag bei der Post und einem Termin bei der questura. Diese Seite beschreibt ihn nicht im Detail – die englische Fassung tut es. Ein dritter Fall, der oft übersehen wird: Sind Sie Familienangehöriger eines EU-Bürgers, aber selbst nicht aus der EU, gilt weder das eine noch das andere – dann gibt es die carta di soggiorno per familiare, und die ist kostenlos.



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★★★★★(6)von Alessio, Lehrer seit 2018
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